GESETZLICH VERSICHERTE PATIENTEN

Wenn Sie als Pflichtversicherte von gesetzlichen und Betriebskrankenkassen mehrere Monate auf einen Therapieplatz warten müssen  und nachweislich mehr als 5 Therapeuten kontaktiert haben, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass diese auch die Kosten (Kostenerstattungsverfahren, SGB V §13 Abs.3) für einen außervertraglichen (Therapeut der keine Kassenzulassung besitzt) psychologischen Psychotherapeuten übernimmt. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist selbstverständlich, dass der  psychologische Psychotherapeut über eine Approbation und  einem Arztregistereintrag verfügt (was bei mir gegeben ist). Weitere Fragen und wie ich Sie bei der  Antragsstellung unterstützen kann, können wir gerne in einem kostenpflichtigen Erstgespräch besprechen.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten stelle ich Ihnen den Termin in Rechnung.