
Die Praxis ist in erster Linie eine Privatpraxis, es gibt aber durchaus Möglichkeiten, dass auch gesetzlich krankenversicherte Patienten bei mir behandelt werden können.
PRIVATVERSICHERTE
Die Behandlungskosten werden in der Regel von Privatversicherungen und Beihilfe übernommen. Dennoch gibt es in den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe individuelle Tarife. Aus diesem Grund, empfehle ich Ihnen vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie, ihre Krankenkasse zu kontaktieren, um z.B. Fragen nach dem Umfang der Psychotherapie zu klären. Häufig übernehmen die Krankenkassen die Kosten für bis zu fünf Sitzungen. Diese probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) dienen dazu, um herauszufinden, ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll ist, welche Behandlungsmethode geeignet ist und ob die Herstellung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Ihnen als Patient oder Patientin und mir als Therapeutin gelingt.
PSYCHOTHERAPIE FÜR SELBSTZAHLER
Aus unterschiedlichsten Gründen möchten Patienten manchmal ihre Psychotherapie selber zahlen, um z.B. ihre Krankenkasse oder Beihilfe nicht über eine psychotherapeutische Behandlung informieren zu müssen. Auch hier rechne ich, für eine Therapiestunde von 50 Minuten, nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP) ab.
GESETZLICH VERSICHERTE PATIENTEN
Wenn Sie als Pflichtversicherte von gesetzlichen und Betriebskrankenkassen mehrere Monate auf einen Therapieplatz warten müssen und nachweislich mehr als 5 Therapeuten kontaktiert haben, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass diese auch die Kosten (Kostenerstattungsverfahren, SGB V §13 Abs.3) für einen außervertraglichen (Therapeut der keine Kassenzulassung besitzt) psychologischen Psychotherapeuten übernimmt. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist selbstverständlich, dass der psychologische Psychotherapeut über eine Approbation und einem Arztregistereintrag verfügt. Weitere Fragen und wie ich Sie bei der Antragsstellung unterstützen kann, können wir gerne in einem unverbindlichem Erstgespräch besprechen.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen könne, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten stelle ich Ihnen den Termin in Rechnung.